Klinik Hallerwiese-Cnopfsche Kinderklinik
Aufgrund eines von einem konkurrierenden Krankenhaus – das über kein eigenes genehmigtes SPZ verfügt – erwirkten Beschlusses des Sozialgerichts Nürnberg vom 01.07.2022 (Az.: S 13 KA 2/22 ER) darf unser SPZ derzeit Erstbehandlungen und etwaige Folgebehandlungen nur noch für gesetzlich-krankenversicherte Patienten erbringen, mit denen wir bis zum 04.07.2022 einen SPZ-Ersttermin vereinbarten. Das bedeutet, dass wir momentan nur die gesetzlich-krankenversicherten Patienten in unserem SPZ versorgen dürfen, die ihre Erstterminvereinbarung mit uns bis zum 04.07.2022 trafen, wobei es nicht darauf ankommt, wann der erste Vorstellungstermin in diesem Jahr stattfindet. Folgetermine für diese Patienten in unserem SPZ sind in diesem Jahr ebenfalls möglich.
Wir bedauern die Entscheidung des Sozialgerichts Nürnberg. Deshalb sind wir bestrebt, deren Aufhebung durch das Bayerische Landessozialgericht zu erreichen, um zukünftig wieder eine uneingeschränkte SPZ-Versorgung für alle gesetzlich-krankenversicherten Patienten anbieten zu können. Für selbstzahlende bzw. privat-krankenversicherte Patienten steht unser SPZ nach wie vor uneingeschränkt zur Verfügung.